Auszug aus der gültigen Vereinssatzung zur Mitgliedschaft
Mitglied des TCS kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Vereinszweck anerkennt und ihn zu fördern gewillt ist. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand.
Befristete Mitgliedschaften gelten für die Dauer des Kursangebotes
Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Ausschluss oder Tod des Mitglieds.
Die Kündigung hat schriftlich gegenüber einem Vorstandsmitglied oder durch Einschreiben Einwurf an die Briefadresse des TCS zu erfolgen.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende. In Härtefällen entscheidet der Vorstand durch Beschluss über ein vorzeitiges Ausscheiden.